Z5 - Hygienefachkraft Planung, Ausführung und Bauüberwachung

Die Qualität unseres Trinkwassers wird von allen an der Trinkwasser-Installation beteiligten Personen maßgeblich beeinflusst.

Darum wird nicht nur in öffentlichen Ausschreibungen immer häufiger gefordert, dass die potenziellen Auftragnehmer einen Nachweis über trinkwasserhygienische Fortbildung erbringen.

Einen solchen Nachweis erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme an dieser hygienisch-technischen Schulung im Auftrag des Verbändekreises in Form eines Zertifikats.
Mit dieser Fortbildung belegen Sie, dass bei Planung, Bau und Betrieb Ihrer Trinkwasser-Installation die Trinkwasserhygiene im Vordergrund steht. Sie erfüllen damit auch die nach TrinkwV geforderten Voraussetzungen zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse.
Diese Schulung vermittelt in Theorie und Praxis, dass von mehreren regelkonformen Lösungswegen der hygienisch sicherste auch der richtige Weg ist.

Schulungsschwerpunkte:

1. Grundlagen der Mikrobiologie und Wasserchemie im Trinkwasser in Anlehnung an die für die Gebäudetechnik elementaren Informationen aus der TrinkwV

2. Wichtige normative Grundlagen aus den a.a.R.d.T., mit dem Fokus auf:

  • Planungsgrundlagen, Beratung des UsI und bedarfsgerechte Planung
  • Hydraulischer Abgleich in Trinkwassersystemen
  • Hygienische Anforderungen bei der Installation
  • Druckprüfung, Inbetriebnahme, Betriebsanleitung und Einweisung
  • Messtechnik in der Trinkwasser-Installation Druck, Temperatur und Volumenstrom, mit Bewertung von Messergebnissen
  • Inspektion und Wartung von Bauteilen und Apparaten

3. Praxisnahe Schulung zu Hydraulik, Stagnation, Funktion von Sicherungseinrichtungen, notwendigen Wartungsarbeiten

Referenten Hygiene:

  • Priv.-Doz. Dr Georg Tuschewitzki, Gelsenkirchen
  • Priv.-Doz. Dr. Christiane Schreiber, Ratingen

Referenten Technik:

  • Seminarreferent GEBERIT
  • Seminarreferent KEMPER

Teilnahmevoraussetzungen

Die zweitägige Schulung baut auf Ihrem sanitärtechnischen Fachwissen auf, das damit natürlich auch Voraussetzung für ein Zertifikat ist. Der Nachweis über Studium, Meister- oder Technikerausbildung muss der Anmeldung beigefügt werden.

Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt 5 Jahre.

Seminargebühren

Die Kosten pro Person betragen 400,00 Euro zzgl. MwSt. und für Mitgliedsbetriebe von ZVSHK, BTGA sowie ihrer angeschlossenen Organisationen 340,00 Euro zzgl. MwSt.
Kosten für Übernachtung und Verpflegung werden von GEBERIT und KEMPER übernommen. An- und Abreisekosten tragen die Teilnehmenden.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Veranstalter
Kemper