RoHS-Richtlinien - Elektro- und Elektronikgeräte
z.B. Armaturen mit elektrischen Steuer- und Regelkomponenten
Gesetzliche Vorgabe:
- Max. 0,1 % Blei in Werkstoffen. Ausnahmeregelung (Anhang III, 6c) für bleihaltige Kupferlegierungen
Aktueller Stand:
- Ausnahmeregelung für Kupferlegierungen seit 21. Juli 2021 abgelaufen
- Kommissionsentscheidung über Verlängerung der Ausnahmeregelung offen
Konsequenz:
- Ablehnung: Übergangsfrist von 12 bis max. 18 Monaten ab dem Tag der Kommissionsentscheidung
- Verlängerung: Auslaufen der Ausnahme am 21. Juli 2026
REACH 1907/2006 / EU-Chemikalienverordnung
bei Blei in Werkstoffen über 0,1%: jedes Erzeugnis/Produkt.
Gesetzliche Vorgabe:
- Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen
Aktueller Stand:
- Am 12. April 2023 schlug die Europäische Chemikalienagentur ECHA Blei für REACH-Zulassungsverfahren vor. EU-Kommission muss über ECHA-Empfehlung noch final entscheiden
Konsequenz:
- Ab “Sunset-Date” darf Blei nur noch mit Zulassung in Verkehr gebracht werden
- Zulassungspflicht: Ein aufwändiges, zeitlich beschränktes Verfahren unter Begründung der Notwendigkeit von Blei
Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023
Metalle in Kontakt mit Trinkwasser
Gesetzliche Vorgabe:
- Grenzwerte für Blei im Trinkwasser werden zeitlich halbiert
- Ab Januar 2028 liegt der Grenzwert für Blei im Trinkwasser bei 5 µg/l
Aktueller Stand:
- Verarbeiter und Planer für die Einhaltung des Bleigrenzwertes verantwortlich
Konsequenz:
- Trinkwasserinstallationen ohne Blei
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