Die Anforderungen an die Trinkwasserhygiene und somit auch an die Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser entwickeln sich national, europäisch und weltweit ständig weiter. Mit der Umsetzung europäischer und nationaler Regulative und Regelwerke gewinnen bleifreie Werkstoffe zunehmend an Bedeutung, um die Gesundheit des Menschen zu schützen. Insbesondere die neuen Vorgaben aus der Europäischen Trinkwasserrichtlinie (DWD, §11) und die Absenkung des Bleigrenzwerts in der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023), führen dazu, dass metallene Werkstoffe sowie daraus entstehende Komponenten für Endprodukte bereits ab 2027 bleifrei hergestellt und zertifiziert sein müssen.
Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich KEMPER seit langer Zeit mit der Weiterentwicklung sämtlicher im Unternehmen eingesetzten Werkstoffe, um die zukünftigen Anforderungen an Werkstoffe für den Einsatz im Trinkwasser zu erfüllen.
KEMPER-Produkte für den Einsatz in der Trinkwasserinstallation werden dementsprechend bereits in der Entwicklung und Konstruktion auf Werkstoffe ausgerichtet, die den aktuellen und zukünftigen regulatorischen Anforderungen entsprechen. Mit den von KEMPER eingesetzten innovativen Werkstoffen werden gleichzeitig die bewährten Eigenschaften unserer Armaturen und Systemlösungen als Komponente in der Trinkwasserinstallation beibehalten.
Schon heute stellen wir darum unser Guss- und Gebäudearmaturenportfolio schrittweise von bleihaltigem Rotguss (Rg5) auf den von KEMPER entwickelten bleifreien Werkstoff Rotguss Rg+ um.
Analog zur Umstellung im Bereich Rotguss werden auch trinkwasserberührte Messing-Komponenten in Gebäudearmaturen auf bleifreie Messing-Werkstoffe umgestellt. Dabei ersetzt der bleifreie Werkstoff Messing CW510L-DW den bisher eingesetzten Werkstoff Messing CW617N.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die von KEMPER verwendeten Metall-Werkstoffe sowie deren Einsetzbarkeit in Deutschland und der EU bis 2028 und darüber hinaus.
| Werkstoff / Legierung | Zusammensetzung / Werkstoffschlüssel | Zukunftswerkstoff bleifrei | Einsetzbarkeit DE | Einsetzbarkeit EU |
|---|---|---|---|---|
| Rotguss Rg+ CC470K |
CuSn4Zn2PS |
✓ | ab sofort und unbegrenzt |
ab sofort und unbegrenzt |
| Messing CW510L-DW |
CuZn42 |
✓ | ab sofort und unbegrenzt |
ab sofort und unbegrenzt |
| Edelstähle | 1.4057, 1.4301, 1.4305, 1.4310, 1.4404, 1.4408, 1.4571, 1.4581 |
✓ | ab sofort und unbegrenzt |
ab sofort und unbegrenzt |
| Rotguss Rg 5 CC 499K |
CuSn5Zn5Pb2 | - | bis 11.01.2028 | Regelungen in EU-Member States beachten / Ggfs. eingeschränkt geeignet¹ |
| Messing CW617N |
CuZn40Pb2 | - | bis 11.01.2028 | Regelungen in EU-Member States beachten / Ggfs. eingeschränkt geeignet¹ |
| ¹Die EU- Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Fristen für die Verwendung von bleihaltigen Werkstoffen. | ||||
Die Umstellung auf die bleifreien KEMPER-Zukunftswerkstoffe aus der Tabelle findet sukzessive in DE, EU und weltweit statt. Somit ist KEMPER auf die zukünftigen regulatorischen Anforderungen an bleifreie, metallene Werkstoffe für die Trinkwasserinstallation bestens vorbereitet.
Die Umstellung auf bleifreie Werkstoffe steht im Zusammenhang mit mehreren regulatorischen Entwicklungen, die parallel in Deutschland und Europa ablaufen (siehe Zeitstrahl weiter unten):
Zum einen wird in Deutschland der zulässige Bleigrenzwert im Trinkwasser zum 12.01.2028 von derzeit 10 µg/l auf 5 µg/l abgesenkt. Daher dürfen Produkte aus Werkstoffen, die die Anforderungen der UBA-BWGL Metalle nicht erfüllen, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verbaut werden.
Zum anderen gewinnen die regulatorischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Europäischen Trinkwasserrichtlinie sowie den Verordnungen REACH und RoHS zunehmend an Bedeutung. Sie beeinflussen die zukünftige Verwendung von Blei in sämtlichen Werkstoffen und damit auch die Anforderungen an Armaturen, Bauteile und Komponenten für Trinkwasserinstallationen.
In den nächsten Jahren ist davon auszugehen, dass die Verwendung von Blei in allen derzeit existierenden Basiswerkstoffen untersagt wird. Für Hersteller, Planer, Betreiber und Installationsbetriebe wird es daher zunehmend wichtiger, die langfristige Einsetzbarkeit von Werkstoffen und Produkten frühzeitig zu prüfen und zu berücksichtigen.
Dieser Zeitstrahl verdeutlicht die regulatorischen Meilensteine auf dem Weg zu bleifreien Werkstoffen.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist das Zusammenspiel verschiedener europäischer und nationaler Regelungen.
Neben den Anforderungen der Europäischen Trinkwasserrichtlinie spielen unter anderem in jedem Staat Europas nationale Hygiene-Konformitätsbestätigungen, Positivlisten für Werkstoffe sowie Übergangsregelungen für bereits zugelassene Produkte eine Rolle.
In Deutschland dürfen bereits ab 2027 nur die Produkte verwendet werden, für die eine nationale Trinkwasser-Hygiene-Konformitätsbestätigung bis zum 31.12.2026 ausgestellt wurde.
Die Zusammenhänge und Übergangsregelungen werden im folgenden Dokument ausführlich erläutert.